Pflege- und Sozialberater*innen

Manuela Blutmager, MA Operative Leitung der Pflegeservice Burgenland GmbH

E-Mail

manuela.blutmager(at)soziale-dienste-burgenland.at


Telefon 05 09 44 1001

Tamara Hadjwasiri, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailtamara.hadjwasiri(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1009

 

Iris Schmid, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mail

iris.schmid(at)soziale-dienste-burgenland.at


Telefon 05 09 44 1013

Sabine Wecko, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailsabine.wecko(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1006

 

Judith Weninger, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailjudith.weninger(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1012

Sonja Simitz, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailsonja.simitz(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1014

Beate Igler, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mail

beate.igler(at)soziale-dienste-burgenland.at

Telefon 05 09 44 1008

Anita Hahn-Schlaffer, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mail

anita.hahn-schlaffer(at)soziale-dienste-burgenland.at

Telefon 05 09 44 1010

Manuela Prenner, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mail

manuela.prenner(at)soziale-dienste-burgenland.at


Telefon 05 09 44 1007

 

Martin Jany, Pflege- und Sozialberater

E-Mail

martin.jany(at)soziale-dienste-burgenland.at


Telefon 05 09 44 1005

Mag. Karin Hochwarter, MSc, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailkarin.hochwarter(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1011

 

Martin Jany, Pflege- und Sozialberater

E-Mailmartin.jany(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1005

Sandra Fartek, Pflege- und Sozialberaterin

E-Mailsandra.fartek(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1004

Michaela Tranegger, Assistenz Geschäftsführung

E-Mail

michaela.tranegger(at)soziale-dienste-burgenland.at


Telefon 05 09 44 1002

 

Petra Michtich, Assistenz Geschäftsführung

E-Mailpetra.michtich(at)soziale-dienste-burgenland.at
Telefon 05 09 44 1003

 

 

Sarah Hofstädter

E-Mail Sarah.hofstaedter(at)soziale-dienste-burgenland.at

Telefon 05 09 44 1015

FAQs Pflegeberatung

Pflegenden Angehörigen, die Pensionsleistungen beziehen und bei denen das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen weniger als 1.700 Euro netto monatlich beträgt, kann eine Förderung bis zu diesem Betrag gewährt werden. Das Antragsformular für diesen Fall ist ebenfalls Teil der Förderrichtlinie, Sie finden es hier.

Für das Anstellungsmodell kommen Pensionist:innen nicht in Frage.

Ja.
Die pflegebedürftige Person muss einen Selbstbehalt an den Gesamtkosten ihrer Betreuung tragen. Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen.
 

Teil 1:
Die pflegebedürftige Person hat einen Selbstbehalt zu leisten, der von der Pflegegeld-Stufe bestimmt ist, nämlich:
    •    in der Pflegestufe 3 einen Beitrag in der Höhe von 90%,
    •    in der Pflegestufe 4 und 5 in der Höhe von 80% und
    •    in der Pflegestufe 6 und 7 in der Höhe von 60% des Pflegegeldes.
 

Teil 2:
Zusätzlich hat die pflegebedürftige Person einen Betrag in der Höhe jenes Einkommensteiles (z.B. Pension) zu entrichten, der über dem Richtsatz des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes in Verbindung mit der Burgenländischen Richtsatzverordnung liegt.
Die PSB bietet Ihnen eine unverbindliche Vorberechnung des Selbstbehaltes auf Basis Ihrer konkreten Situation an, um Ihnen allenfalls bei der Entscheidung zu helfen.
Mehr zum Thema Selbstbehalt finden Sie hier. Ihre Pflege- und Sozialberater*in erklärt Ihnen ebenfalls gerne mehr.

 

Alle betreuenden Angehörigen benötigen die Grundausbildung, außer Personen mit Heimhilfeausbildung oder höherwertiger Ausbildung in der Pflege (z.B. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenzberufe). Die Grundausbildung ist binnen 12 Monaten nach Anstellungsbeginn zu absolvieren. Mehr dazu finden Sie hier.

Wenn es die pflegebedürftige Person wünscht, kann für die Zeit des Urlaubes oder der sonstigen begründeten Abwesenheit des pflegenden Angehörigen ein Ersatz hinzugezogen werden. Der pflegende Angehörige organisiert die Ersatzbetreuung selbst, sollte dabei Unterstützung erforderlich sein, kann mit der/dem zuständigen Pflege- und Sozialberater*in Kontakt aufgenommen werden. Das Ausmaß richtet sich nach dem konkreten Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Daher muss der Urlaub und sonstige begründete Abwesenheiten rechtzeitig vorab sowie Krankenstände unmittelbar bei der Soziale Dienste Burgenland  gemeldet werden.

Nein. Es gibt drei fixe und per Gesetz geregelte Modelle:

  • Pflegestufe 3 = Anstellung über 20 Stunden
  • Stufe 4 = 30 Stunden
  • ab Stufe 5 = 40 Stunden

Ihre erste Ansprechperson bei den Sozialen Diensten Burgenland ist die/der Pflege- und Sozialberater*in, die für den Bezirk zuständig ist, in dem Sie wohnen. Wer für welchen Bezirk zuständig ist, sehen Sie hier.

Sie erreichen die Berater*innen auch über unser Pflegeberatungstelefon 05 09 44 1111
oder über die E-Mail-Adresse office.psb(at)soziale-dienste-burgenland.at

Unsere Berater*innen sind bestenes vernetzt, beispielsweise mit Hauskrankenpflege-Organisationen, den Krankenhäusern in Ihrer Nähe, mit Behindertenverbänden, mit der Arbeiterkammer Burgenland sowie vielen anderen wichtigen Stellen und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.