Wenn Sie Fragen oder ein Problem haben, dann melden Sie sich bei uns!

Ich befinde mich in folgender Situation

Pflegeberatung

Seit Beginn 2019 sind an allen Bezirkshauptmannschaften Pflege- und Sozialberater*innen („Case- und Care-Manager*innen“) im Einsatz. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch fachliche Information und Beratung, um im jeweiligen Einzelfall die geeigneten Pflege- oder Betreuungsleistungen für die betroffene Person zu finden. Die Beratung erfolgt individuell sowohl in den Bezirkshauptmannschaften als auch bei den pflegebedürftigen Menschen zuhause.

Dr. Johannes Zsifkovits, Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland GmbH

E-Mail 
office.psb(at)soziale-dienste-burgenland.at

Tel.: 050944 1002

 

 

Über uns

Zehn Fachfrauen und ein Fachmann sorgen für Kompetenz in der Pflege- und Serviceberatung.
Die burgenländischen Pflege- und Sozialberater*innen bilden gemeinsam mit der Geschäftsführung seit Herbst 2019 das Kernteam der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) und

    •    sind in allen burgenländischen Bezirken gleich in Ihrer Nähe,
    •    kennen das gesamte Angebot der Betreuungs- und Pflegeangebote,
    •    beraten individuell und maßgeschneidert,
    •    setzen realistische und bedürfnisentsprechende Ziele,
    •    sind Netzwerker*innen zwischen hilfesuchenden und pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und Betreuungspersonen sowie allen öffentlichen Behörden, Experten und Organisationen und
    •    suchen nach der für Sie und Ihre Lebenssituation passenden Lösung.

 

Die Pflegeservice Burgenland GmbH

Die Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) wurde im Sommer 2019 gegründet und startete am 1. Oktober desselben Jahres ihre Tätigkeit.
Sitz der PSB ist in Oberpullendorf. Sie ist Teil der Landesholding Burgenland GmbH. Das Unternehmen PSB ist gemeinnützig.

Die PSB wird auf Basis des im September 2019 novellierten Burgenländischen Sozialhilfegesetzes (SHG) und auf Grundlage der dazu erlassenen Verordnungen tätig.
Die PSB finanziert sich zu einem Teil aus den zu leistenden Selbstbehalten der pflegebedürftigen Personen. Das Land Burgenland trägt den Differenzbetrag zu den Gesamtkosten.

 

Hilfe bei Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit

Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit kann aufgrund eines Unfalls, einer akuten Erkrankung oder auch langsam und schleichend durch Alter oder Demenz erforderlich werden. Dann wird man mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, beispielsweise welche Betreuungsform die geeignetste ist. Hinzu kommt, dass das Angebot an Förderungen sehr vielfältig ist. Die Case- und Care Manager*innen informieren und unterstützen Sie in dieser belastenden Lebenssituation. Gemeinsam mit den Betroffenen und Angehörigen wird nach einer entsprechenden Lösung gesucht.

  • Häuslicher Betreuung
  • Hilfsmitteln (Krankenbett, Rollstuhl etc.)
  • Förderanträgen
  • Pflegegeldantrag
  • Teilbetreuung oder stationärer Betreuung

Die Berater*innen des PSB greifen auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern, Einrichtungen und Organisationen zurück. „Melden Sie sich bei uns!“

FAQs Pflegeberatung

Pflegenden Angehörigen, die Pensionsleistungen beziehen und bei denen das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen weniger als 1.700 Euro netto monatlich beträgt, kann eine Förderung bis zu diesem Betrag gewährt werden. Das Antragsformular für diesen Fall ist ebenfalls Teil der Förderrichtlinie, Sie finden es hier.

Für das Anstellungsmodell kommen Pensionist:innen nicht in Frage.

Ja.
Die pflegebedürftige Person muss einen Selbstbehalt an den Gesamtkosten ihrer Betreuung tragen. Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen.
 

Teil 1:
Die pflegebedürftige Person hat einen Selbstbehalt zu leisten, der von der Pflegegeld-Stufe bestimmt ist, nämlich:
    •    in der Pflegestufe 3 einen Beitrag in der Höhe von 90%,
    •    in der Pflegestufe 4 und 5 in der Höhe von 80% und
    •    in der Pflegestufe 6 und 7 in der Höhe von 60% des Pflegegeldes.
 

Teil 2:
Zusätzlich hat die pflegebedürftige Person einen Betrag in der Höhe jenes Einkommensteiles (z.B. Pension) zu entrichten, der über dem Richtsatz des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes in Verbindung mit der Burgenländischen Richtsatzverordnung liegt.
Die PSB bietet Ihnen eine unverbindliche Vorberechnung des Selbstbehaltes auf Basis Ihrer konkreten Situation an, um Ihnen allenfalls bei der Entscheidung zu helfen.
Mehr zum Thema Selbstbehalt finden Sie hier. Ihre Pflege- und Sozialberater*in erklärt Ihnen ebenfalls gerne mehr.

 

Alle betreuenden Angehörigen benötigen die Grundausbildung, außer Personen mit Heimhilfeausbildung oder höherwertiger Ausbildung in der Pflege (z.B. Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenzberufe). Die Grundausbildung ist binnen 12 Monaten nach Anstellungsbeginn zu absolvieren. Mehr dazu finden Sie hier.

Wenn es die pflegebedürftige Person wünscht, kann für die Zeit des Urlaubes oder der sonstigen begründeten Abwesenheit des pflegenden Angehörigen ein Ersatz hinzugezogen werden. Der pflegende Angehörige organisiert die Ersatzbetreuung selbst, sollte dabei Unterstützung erforderlich sein, kann mit der/dem zuständigen Pflege- und Sozialberater*in Kontakt aufgenommen werden. Das Ausmaß richtet sich nach dem konkreten Pflege- bzw. Betreuungsbedarf. Daher muss der Urlaub und sonstige begründete Abwesenheiten rechtzeitig vorab sowie Krankenstände unmittelbar bei der Soziale Dienste Burgenland  gemeldet werden.

Nein. Es gibt drei fixe und per Gesetz geregelte Modelle:

  • Pflegestufe 3 = 20 Stunden
  • Pflegestufe 4 = 30 Stunden
  • Pflegestufe 5 = 40 Stunden

Ihre erste Ansprechperson bei den Sozialen Diensten Burgenland ist die/der Pflege- und Sozialberater*in, die für den Bezirk zuständig ist, in dem Sie wohnen. Wer für welchen Bezirk zuständig ist, sehen Sie hier.

Sie erreichen die Berater*innen auch über das Pflegeberatungstelefon 057 600 1000
oder über die E-Mail-Adresse office(at)pflegeserviceburgenland.at

Unsere Berater*innen sind bestenes vernetzt, beispielsweise mit Hauskrankenpflege-Organisationen, den Krankenhäusern in Ihrer Nähe, mit Behindertenverbänden, mit der Arbeiterkammer Burgenland sowie vielen anderen wichtigen Stellen und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.