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Ich befinde mich in folgender Situation

Anstellungsmodell für Langzeit- und Krisenpflegepersonen

Pflegeeltern schenken Kindern mehr als ein Zuhause – sie geben Sicherheit, Geborgenheit und neue Perspektiven.

Sie begleiten Kinder einfühlsam auf ihrem Weg, respektieren ihre Herkunft und unterstützen sie dabei, wichtige Beziehungen zu bewahren. Auch in herausfordernden Momenten bleiben sie verlässlich an der Seite des Kindes und finden Wege, gemeinsam Lösungen zu gestalten. Es werden zwei Arten von Pflegeeltern unterschieden: Krisenpflege- und Langzeitpflegepersonen.

Krisenpflege

Krisenpflegefamilien springen übergangsweise ein, wenn eine Familienkrise so akut wird, dass ein Kind oder Jugendlicher schnell einen sicheren Ort zum Leben braucht. Sie sind gut vorbereitet und bieten stabile und übersichtliche Strukturen und eine verlässliche Begleitung.
In dieser Zeit klärt die Kinder- und Jugendhilfe, wie es für das Kind weitergeht. Bis zu dieser Entscheidung lebt das Kind in der Pflegestelle.

Petra Michtich, Ansprechpartnerin Pflegeeltern

Telefon: +43 (0) 5 09 44 1003
Email: petra.michtich(at)soziale-dienste-burgenland.at

Sie interessieren sich für die Anstellung als Pflegeelternteil? Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Anstellung. Bei Fragen zum Thema Pflegekinder wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.

Langzeitpflege

Im Rahmen einer Langzeitpflege werden Kinder für einen längeren Zeitraum (in der Regel einige Jahre, mitunter bis zur Volljährigkeit) in einer Pflegefamilie betreut. Die Langzeitpflege ist darauf ausgelegt, dass das Pflegekind bis zu seiner Verselbstständigung in der Pflegefamilie bleibt.

Zuvor wird den leiblichen Eltern aber Hilfestellung angeboten. Können oder wollen Sie diese nicht annehmen, ist das Kindeswohl gefährdet und die Kinder- und Jugendhilfe vermittelt das Kind in eine Pflegefamilie. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann von vornherein jedoch nicht immer festgelegt werden, zumal sich die Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie so positiv entwickeln könnten, dass eine Rückführung des Kindes in Erwägung gezogen werden kann. Dies bedeutet für die Pflegeeltern, dass sie eine „ Elternschaft auf Zeit“ eingehen.