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Ich befinde mich in folgender Situation

Wundmanagement

Unsere Wundmanager:innen unterstützen Sie bei der Versorgung schwer heilender oder komplexer Wunden, wenn eine spezielle Wundbehandlung über die reguläre Versorgung durch eine Diplompflegefachkraft hinaus erforderlich ist.

Wenn eine Wunde eine Wundheilungsstörung aufweist oder eine komplexe Wundversorgung erforderlich ist, kann Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt eine Behandlung durch das Wundmanagement verordnen.

Die Behandlung findet an einem unserer Wundmanagement-Stützpunkte statt. Wenn Ihnen ein Transport aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kommen unsere Wundmanager auch zu Ihnen nach Hause.

Voraussetzungen für die Förderung

Eine Förderung erhalten Personen, die

  • zum Zeitpunkt der Behandlung österreichische Staatsbürger:innen sind oder sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt sind,
  • ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben oder Anspruchsberechtigte eines burgenländischen Krankenversicherungsträgers sind,
  • eine Behandlung einer schwer heilenden oder nicht heilenden Wunde benötigen und
  • über eine entsprechende ärztliche Verordnung sowie eine medizinische Bewilligung des zuständigen burgenländischen Krankenversicherungsträgers verfügen.

Was benötigen Sie für die Behandlung?

Für die Wundbehandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausarztes.

Die Verordnung muss folgende Angaben enthalten:

  • das Verordnungsdatum,
  • den Behandlungszeitraum (Jahr und Monat),
  • die für die Wunde relevante Diagnose und
  • den Zusatz „Versorgung durch WUM der SDB“ (Soziale Dienste Burgenland GmbH).

Die Verordnung wird von uns gemeinsam mit der Wunddokumentation an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Bewilligung weitergeleitet.

Eine Antragstellung durch Sie ist nicht erforderlich. Die Verrechnung der geförderten Behandlung erfolgt direkt mit den Sozialen Diensten Burgenland.

Förderung und Kosten

Personen, die aufgrund einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten bei Vorliegen der erforderlichen ärztlichen Verordnung und medizinischen Bewilligung eine 100-prozentige Förderung der Behandlungskosten.

Wichtig: Eine Rezeptgebührenbefreiung allein bedeutet nicht automatisch, dass die Wundbehandlung kostenlos ist. Ob eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt, wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger festgestellt und liegt nicht im Einflussbereich der Sozialen Dienste Burgenland.

Wundmaterial

Die Verordnung des benötigten Wundmaterials erfolgt durch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder über eine Direktbestellung durch unsere Wundmanager:innen.

Die Kosten für Verbandsmaterialien werden im Rahmen der Vereinbarung mit dem Land Burgenland nicht übernommen. Bestimmte Wundmaterialien können jedoch von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden.

Ob für das benötigte Verbandsmaterial ein Selbstbehalt anfällt, muss im Einzelfall mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger geklärt werden.

Information und Terminvereinbarung

Soziale Dienste Burgenland GmbH

Telefon: +43 (0) 5 09 44 5300
wundmanagement(at)bup-burgenland.at


Wundmanagement im Burgenland

Wie funktioniert modernes Wundmanagement und wie werden Menschen mit schwer heilenden Wunden dabei unterstützt? Der ORF Burgenland gibt Einblicke in die Arbeit unserer Wundmanager:innen und zeigt, wie eine professionelle Wundversorgung im Burgenland abläuft.


 

Kontakt

Adresse: G.A. Wimmer Platz 1, 7432 Oberschützen
Telefon: +43 (0) 5 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Agendorfer Straße 1, 7022 Schattendorf
Telefon: +43 (0) 5 09 44 5300
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Erreichbar von Montag, Dienstag 07:00 – 12:00 und 12:30 – 15:30
Mittwoch 07:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00
Donnerstag 07:00 – 12:00
Freitag 07:00 – 12:30

Adresse: Hauptstraße 79, 7350 Oberpullendorf
Telefon: +43 (0) 5 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Hauptstraße 89, 7552 Stinatz 
Erreichbar von Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefon:
+43 (0) 5 09 44 5300
Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Hofrat-Achs-Weg 13, 7122 Gols
Telefon: +43 (0) 5 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at