Was ist Persönliche Assistenz?
Die Persönliche Assistenz umfasst die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihnen – je nach Art der Beeinträchtigung und dem Grad der Selbstbestimmungsfähigkeit – Eigenständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Selbstständige Lebensführung fördern
- Bei Freizeitaktivitäten begleiten
- Bei alltäglichen Routinen unterstützen
- Haushaltsarbeiten übernehmen
Diverse Pflegetätigkeiten und Tätigkeiten im medizinischen Hilfsbereich dürfen vom Persönlichen Assistenten nicht gemacht werden. Diese können/sollen über das Pflegegeld des Klienten finanziert und abgedeckt werden. Für Fragen können Sie sich diesbezüglich gerne an unser Pflegeberatung wenden.
Fördervoraussetzungen und Grundsätze:
- Die Förderung kann Personen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis höchstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt werden, bei denen nach bundesweiten Vorschriften ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vH festgestellt wurde.
- Die Förderung kann für alle Lebensbereiche des privaten Alltags gewährt werden, jedoch nicht für Ausbildung und Arbeit. Zu beachten ist die Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz des Bundeministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Die aufgrund dieser Richtlinie geförderten Leistungen können nicht vom Land Burgenland gefördert werden.
- Kann die behinderungsbedingte Einschränkung durch technische oder technologische Hilfe kompensiert werden, kann keine Persönliche Assistenz gewährt werden
- Persönliche Assistenz kann nicht gewährt werden, wenn die Förderwerberin oder der Förderwerber in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, in einer betreuten Wohneinrichtung lebt, eine aufrechte 24-Stunde-Betreuung hat oder sonstige gleichartige oder ähnliche Leistungen bezieht.
- Allfällige Sach-, Reise- oder Aufenthaltskosten können nicht gefördert werden.
Wie komme ich zu Persönlicher Assistenz?
Die Antragsformulare finden Sie hier: Antrag um persönliche Assistenz bei der Burgenländischen Landesregierung
Der Bescheid der Persönlichen Assistenz wird bei erstmaliger Gewährung auf 1 Jahr befristet ausgestellt.
Ist darüber hinaus eine Persönliche Assistenz erforderlich, so ist neuerlich ein Antrag auf Gewährung der Leistung von den Antragsberechtigten zu stellen. Sobald Ihr Bescheid für Persönliche Assistenz bewilligt wurde, können Sie sich bei uns melden.
Künftig ist für Assistentinnen und Assistenten eine Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland möglich. Die Entlohnung richtet sich nach dem burgenländischen Mindestlohn.
Entsprechend der Höhe der Betreuungsstunden laut Bescheid, ist eine Anstellung im Ausmaß von maximal 40 Wochenstunden mit einem Bruttolohn von € 3.212,70 möglich. Teilzeitbeschäftigungen sind ebenso möglich.
Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet.
Kontakt:
Anfragen zur Antragstellung und Gewährung persönlicher Assistenz:
Mag. Rudolf Halbauer, Bakk.
Tel: 057 600 2121
Fax: 057 600 2171
Email: post.behindertenservicestelle(at)bgld.gv.at
Anfragen zur Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland:
Ute Pacher Tel: 05 09 44 1309 (Mo – Fr 08:00 bis 13:00 Uhr) oder
Sarah Hofstädter Tel: 05 09 44 1015
E-Mail: persoenliche-assistenz(at)sd-bgld.at