Gute Betreuung in vier Schritten

Sie haben einen pflegebedürftigen Angehörigen, der Pflegegeld der Stufe 3 oder höher bezieht.
(Informationen zum Verwandtschaftsgrad finden Sie hier).

Dieser Angehörige ist damit einverstanden, dass Sie sie oder ihn zu Hause betreuen.

Sie können hier auf einen Blick sehen, ob eines der Anstellungsmodelle für Sie in Frage kommt. (Es gibt drei Modelle auf Grundlage des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes. Die Zahl der Wochenstunden sind fix mit der Pflegegeld-Stufe der pflegebedürftigen Person gekoppelt).

 

Schritt 2

  • Ehegattin oder Ehegatte der pflegebedürftigen Person
  • eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner der pflegebedürftigen Person
  • Eltern, Kinder, Geschwister
  • Großeltern, Enkel
  • Tanten, Onkel, Nichten und Neffen
  • Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkelkinder dieser Person
  • Verschwägerte in der geraden Linie: Ehegatte oder Ehegattin des Kindes, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner
  • Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie: Ehegatten oder Ehegattinnen der Geschwister, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner
  • Wahleltern und Wahlkinder

Ihre ersten Ansprechpersonen sind die burgenländischen Pflege- und Sozialberater*innen.

So erreichen Sie die Berater*innen: über das Pflegeberatungstelefon 05 09 44 1111, unter Ihren direkten Durchwahlen in den Bezirksstellen oder unter office(at)pflegeserviceburgenland.at.

Nach der Erstinformation vereinbart Ihre/Ihr zuständige Berater*in einen Termin bei der pflegebedürftigen Person zu Hause. Hier wird festgestellt, ob die PSB-Anstellungsmodelle prinzipiell für beide Beteiligten geeignet sind. Bei diesem Termin erhebt die/der Berater*in auch den tatsächlichen Betreuungsbedarf ("Pflege-Assessment").

Die/der Berater*in prüft, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Gemeinsam kann zu Hause auch gleich der Antrag auf Förderung ausgefüllt werden. Die Anträge müssen bei Ihrer/Ihrem Pflege- und Sozialberater*in abgegeben werden.

Es ist von Vorteil, wenn Sie folgende Unterlagen (in Kopie) schon beim ersten Hausbesuch bereit halten:
 

Pflegebedürftige Person:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Einkommensnachweis (z.B. den Pensionsbescheid)
  • gegebenenfalls Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • letztgültiger Pflegegeld-Bescheid
  • gegebenenfalls Nachweis einer Erwachsenenvertreter*in oder eine Vertretungsvollmacht


Betreuende Person:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • allenfalls Nachweis einer Ausbildung im Pflegebereich
  • ärztlicher Nachweis der Eignung zur Betreuung
  • aktueller Strafregisterauszug

Schritt 3

Sie können sich Ihren Selbstbehalt vorab von der PSB ausrechnen lassen. Sollten Sie das wünschen, geben Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrer/Ihrem Pflege- und Sozialberater*in.

Nach abgeschlossener Vorprüfung übermittelt die PSB Ihren Förderantrag mit allen Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung. Förderantrag deswegen, weil: Das Land Burgenland fördert Ihre Anstellung bei der PSB mit öffentlichen Geldern. 

Sie werden schriftlich vom Amt der Burgenländischen Landesregierung über die Entscheidung verständigt (Förderzusage oder -absage).

Danach erhalten Sie ein Schreiben der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSD).
Dieses beinhaltet:

  • die endgültige Höhe des Selbstbehaltes
  • den Vermittlungsvertrag
  • das Tätigkeitsprofil für betreuende Angehörige
  • ein Mandat für eine SEPA-Lastschrift (Bankeinzug Selbstbehalt)
  • Informationen zum Arbeitnehmer*innenschutz

Die pflegebedürftige Person geht einen Vermittlungsvertrag mit der PSB ein. Die pflegebedürftige Person verpflichtet sich damit unter anderem dazu, monatlich den von der Behörde in der Förderzusage festgelegten Selbstbehalt einzubezahlen.

Die PSB nimmt danach so rasch wie möglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.

Die betreuende Person wird persönlich nach Oberpullendorf eingeladen. Der Vermittlungsvertrag muss unterschrieben mitgebracht werden. Bei diesem Termin informieren Expert*innen der PSB und der KRAGES Sie noch einmal über Ihre Rechte und Pflichten als Dienstnehmer*in der PSB sowie über alle Rahmenbedingungen der Tätigkeit.

Bei dem Termin können Sie als Betreuungsperson den Dienstvertrag mit der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) unterschreiben. Dienstbeginn ist der jeweils folgende Monatserste. 

 

Schritt 4

Die PSB bietet Ihnen einen Grundausbildungskurs an. Dieser ist unentgeltlich, jedoch Voraussetzung für eine Anstellung.

Ab dem Dienstantritt haben Sie 12 Monate Zeit, um die Grundausbildung zu machen. Informationen zur Kursanmeldung bekommen Sie bei Ihrer/Ihrem Pflege- und SozialberaterIn.
 

Die pflegebedürftige Person muss regelmäßige Unterstützungbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Anspruch nehmen. Die betreuende Person muss an den Unterstützungsbesuchen bei der pflegebedürftigen Person verpflichtend teilnehmen.