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Ich befinde mich in folgender Situation

Mobile Pflege

Wir versorgen mit unseren Teilbereichen Hauskrankenpflege, Wundmanagement und den Mobilen Palliativteams sowie den Pflegestützpunkten mit ihren Tageszentren in vielen Lebenslagen die burgenländische Bevölkerung. Sie finden bei uns kompetente Ansprechpartner*innen für fachliche Fragen der Betreuung und Pflege, Verständnis und vor allem auch menschliche Zuwendung. Unsere Mitarbeiter*innen bilden sich stetig fort und sind nahe in den Regionen für Sie da.

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter:

Schattendorf
Telefon 05 09 44 5500

Zurndorf
Telefon 05 09 44 5200

Hauskrankenpflege (HKP)

In den Gemeinden Zurndorf und Schattendorf bieten wir an unseren Stützpunkten Hauskrankenpflege an. Wir kommen zu Ihnen, erheben gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf und planen gemeinsam unsere Einsätze bei Ihnen. Vom Einkauf über die Besorgung von Medikamenten bis zur Unterstützung und Übernahme der Körperpflege und die Versorgung von Wunden sind wir für Sie da.

Unsere Heimhilfen, Pflegeassistent*innen und Diplompfleger*innen bilden sich stetig fort und unterstützen und begleiten Sie fachkompetent und menschlich. Ein Lächeln oder eine trostspendende Umarmung sind für unsere Mitarbeiter*innen genauso wichtig wie die Einhaltung von qualitätssichernden Maßnahmen wie der Dokumentation.

Die Versorgung der mobilen Pflege wird vom Land Burgenland gefördert und übernimmt den überwiegenden Teil der Kosten.
Das Leistungsentgelt für die Klient*innen beträgt:

  • Diplompflege: € 26,61 pro Stunde
  • Pflegeassistenz: € 21,48 pro Stunde
  • Heimhilfe: € 17,37 pro Stunde

Wundmanagement

Unsere Wundmanager*innen versorgen Sie und Ihre Wunden wenn eine Wundbehandlung, über die Versorgung durch eine Diplompflegefachkraft hinaus, erforderlich ist. Diese Versorgung wird vom Land Burgenland mit einem Teilbetrag gefördert. Für die Inspruchnahme gelten bestimmte Voraussetzungen. So müssen

  • Patient*innen sind zum Zeitpunkt der Behandlung österreichische Staatsbürger und halten sich rechtmäßig im Inland auf oder sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt
  • Sie haben im Burgenland ihren Hauptwohnsitz oder sind Anspruchsberechtigte eines burgenländischen Krankenversicherungsträgers
  • Sie benötigen eine Behandlung einer schwer- oder nichtheilenden Wunde
  • Sie verfügen über eine entsprechende Verordnung des Hausarztes sowie eine medizinische Bewilligung des jeweiligen burgenländischen Krankenversicherungsträgers
  • Bei Personen, für die ein Transport aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, wird die Behandlungsleistung vor Ort erbracht
  • Für Behandlungen an Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und wegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit im Sinne des § 51d Abs. 4 ASVG, BGBI. Nr. 189/1955 idF BGBI. I Nr. 114/2021 rezeptgebührenbefreit sind, entstehen keine Kosten.

Achtung: Eine Rezeptgebührenbefreiung bedeutet nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen. Die besondere soziale Schutzbedürftigkeit wird von den Kassen festgestellt und unterliegt nicht unserem Einflussbereich.

Was ist weiter zu beachten:

  • Für eine Wundbehandlung muss die Patient*in einen Verordnungsschein für die Behandlung vom behandelnden Hausarzt haben.
  • Die Verordnung muss
    • ein Verordnungsdatum enthalten (z.B. 28.11.2022)
    •  den Behandlungszeitraum (immer das Jahr und den Monat angeben, z.B. November 2022) enthalten
    •  die Diagnose, welche für die Wunde relevant ist, enthalten.
    •  der Verordnungstext muss den Zusatz „Versorgung durch WUM der SDB“ ( = Sozialen Dienste Burgenland GmbH) enthalten.
  • Diese Verordnung wird unsererseits gemeinsam mit einer Wunddokumentation an die jeweilige Kasse zur Bewilligung weitergeleitet.

Die Verordnung des Wundmaterials erfolgt ebenfalls durch den Hausarzt oder über eine Direktbestellung der Wundmanager*innen. Die Kosten für Verbandsmaterialien werden im Rahmen der Vereinbarung mit dem Land Burgenland nicht ersetzt. Die Kosten für bestimmte Wundmaterialien werden von den Kassen übernommen. Ob ein Selbstbehalt für das Verbandsmaterial anfällt, muss im Einzelfall geklärt werden.

Palliativversorgung

Palliative Care bedeutet für uns

  • Schmerzen und andere belastende Beschwerden lindern
  • Das Leben zu bejahen und das Sterben als normalen Prozess zu erachten
  • Den Tod weder beschleunigen noch verzögern
  • Psychische und spirituelle Aspekte integrieren
  • Die Patient*innen unterstützen, so lange wie möglich aktiv zu bleiben
  • Die Angehörigen unterstützen, die Krankheit der/des Patient*in und die eigene Trauer zu verarbeiten
  • Interdisziplinär zu arbeiten, um den Bedürfnissen von Patient*innen und deren Angehörigen gerecht zu werden
  • Die Lebensqualität zu verbessern um so positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf zu nehmen

Unsere Mobilen Palliativteams setzen sich interdisziplinär, entsprechend den Empfehlungen des ÖBIG, aus verschiedenen Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Palliativteams bieten in der Betreuung von Palliativpatientinnen und -patienten gezielte Unterstützung an. Diese Unterstützung steht Hausärztinnen/ Hausärzten, Pflegepersonen und den Angehörigen von Palliativpatientinnen und -patienten für die Versorgung zu Hause zur Verfügung.
Unser beiden mobilen Palliativteams, das Palliativteam Nord und das Palliativteam Süd versorgen unsere KlientInnen von Eisenstadt und Güssing aus. Das Team Nord ist in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt Umgebung, Mattersburg und Oberpullendorf unterwegs, das Team Süd in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf. Für die Patienten und deren Angehörige entstehen keine Kosten, da diese Versorgung zur Gänze vom Land Burgenland finanziert wird. Zu den Leistungen zählen

  • Beratung in finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Informationsübermittlung durch ÄrztInnen und Pflegefachpersonen zu unterschiedlichen Anliegen
  • Koordination bei Wechsel der KlientInnen vom stationären und in den ambulanten Bereich
  • Persönliche Schmerztherapie
  • Symptomlinderung
Kontakt

Adresse: Untere Hauptstraße 2/6, 2424 Zurndorf
Telefonnummer: 05 09 44 5200
Erreichbar Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr

Adresse: G.A. Wimmer Platz 1, 7432 Oberschützen
Mobiltelefon: 05 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Hauptstraße 79, 7350 Oberpullendorf
Mobiltelefon: 05 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Stützpunkt Eisenstadt
Adresse: Thomas A. Edisonstr. 2, 7000 Eisenstadt
Telefon: 05 09 44 5410
Erreichbar Montag bis Freitag, 08:00 bis 15:00 Uhr

Adresse: Agendorfer Straße 1, 7022 Schattendorf
Telefonnummer: 05 09 44 5500
Erreichbar:
Montag, Dienstag 07:00 – 12:00 und 12:30 – 15:30
Mittwoch 07:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00
Donnerstag 07:00 – 12:00
Freitag 07:00 – 12:30

Adresse: Am Kirchengrund 10/9, 7551 Stegersbach
Mobiltelefon: 05 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Grünberggasse 1/3, 7013 Klingenbach
Mobiltelefon: 05 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Adresse: Untere Hauptstraße 54, 7122 Gols
Mobiltelefon: 05 09 44 5300
Erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: wundmanagement(at)bup-burgenland.at

Stützpunkt Güssing
Adresse: Europastraße 1, 7540 Güssing
Telefon: 05 09 44 5420
Erreichbar Montag bis Freitag, 08:00 bis 15:00 Uhr