Ein neues Zuhause
Zurzeit nehmen 17 Personen das burgenländische Anstellungsmodell für Pflegeeltern in Anspruch. Isabell P.* erzählt von ihren Erfahrungen als Pflegemutter
Ein Pflegekind zu betreuen ist keine einfache Aufgabe. Im Burgenland gibt es daher ein einzigartiges Anstellungsmodell für Pflegeltern, damit mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge bleibt.
Glückliches Kinderleben
Nicht einmal zwei Tage hatte Familie P. Zeit, alle notwendigen Dinge für ein viereinhalb Monate altes Kind einzukaufen. Als der Anruf kam, wussten Isabell P.* und ihr Mann, dass sie bald zu dritt sein werden. Für die kleine Lara* bedeutete der Anruf, dass sie bald ein neues Zuhause haben würde. Knapp drei Jahre ist das nun her, Lara besucht den Kindergarten und lebt ein glückliches Kinderleben. „Wir haben damals selbst nicht damit gerechnet, dass es so schnell geht. Von unserer Bewerbung als Pflegeeltern bist zum Zeitpunkt, an dem wir den Anruf von der Behörde bekommen haben, vergingen gerade einmal vier Monate“, erklärt Isabell. Von der Möglichkeit, sich als Pflegeltern zu bewerben, erfuhren Isabell und ihr Mann von einer Bekannten, die bereits ein Pflegekind aufgenommen hatte.
„Sie gehört zur Familie“
Nachdem sich Familie P. bei der Kinder- und Jugendhilfe beworben hatte, wurden die persönlichen, gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegefamilien geeignet sind und Pflegekind und -familie gut zusammenpassen. Eine gewisse Unsicherheit bleibt natürlich vorhanden. „Es kann einem niemand garantieren, wie lange das Kind bei der Pflegefamilie bleiben kann. Aber für mich ist Lara einfach unsere Tochter und gehört zur Familie dazu. Ich kann mir das gar nicht mehr anders vorstellen“, so Isabell.
Österreichweit einzigartig
Nach der Karenz ließ sich Isabell als Pflegemutter bei den Sozialen Diensten Burgenland anstellen. Dieses Anstellungsmodell ist österreichweit einzigartig, für Isabell liegen die Vorteile auf der Hand: „Nach der Karenz war für mich die Frage, wie kann ich möglichst viel für die Kleine da sein, aber trotzdem etwas zu verdienen und versichert zu sein. Da ist das Anstellungsmodell in meiner Situation optimal.“ Oftmals benötigen Pflegekinder verschiedenste Therapien und es ist schwierig, diese neben einem Vollzeitjob zu organisieren und zu begleiten. „Mit dem Anstellungsmodell kann ich meinem Kind die Möglichkeit geben, mehr Zeit Zuhause zu verbringen und kann es bei Bedarf auch zu den verschiedenen Therapien bringen“, erklärt Isabell. Positiv hervorzugeben ist auch die Professionalisierung des Anstellungsmodells. „Wir haben einmal im Monat Supervision und müssen 16 Stunden Fortbildung im Jahr machen. Das halte ich für wichtig, weil man sich mit den eigenen Themen besser auseinandersetzen kann und gleichzeig wird dadurch der Austausch mit den anderen Pflegeeltern gefördert“, so Isabell. *Namen von der Redaktion geändert
Kontakt:
Bei Interesse am Anstellungsmodell können sich Personen an die Pflegeservice Burgenland GmbH wenden:
Petra Michtich, Ansprechperson Pflegeeltern
Telefon: 05 0944 1003
Email: petra.michtich(at)soziale-dienste-burgenland.at
Verschiedene Arten der Betreuung:
Krisenpflege
Krisenpflegepersonen nehmen vorrangig Säuglinge und Kleinkinder kurzfristig für bis zu sechs Monate aufgrund einer familiären Krisensituation oder als Gefahr im Verzug-Maßnahme bei sich auf. Sie stehen auf Abruf zur Verfügung und können rund um die Uhr besetzt werden. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zumindest 10 Wochenstunden als Basis. Bei der Betreuung eines Krisenpflegekinds erhöht sich das Beschäftigungsausmaß auf 20 Stunden und bei der Betreuung von zwei Krisenpflegekindern auf 40 Stunden.
Langzeitpflege
Langzeitpflegepersonen betreuen mittel- bis langfristig (d.h. bis zur Verselbständigung) Pflegekinder im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann im Vorhinein jedoch nicht immer festgelegt werden, zumal sich die Lebensbedingungen der Herkunftsfamilie so positiv entwickeln könnten, dass eine Rückführung des Kindes in Erwägung gezogen werden kann. Das Beschäftigungsausmaß richtet sich nach der Zahl der betreuten Pflegekinder.
Voraussetzungen für Langzeit- und Krisenpflegepersonen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Betreuung von burgenländischen Pflegekindern
- Bestätigung der Eignung durch die örtliche Bezirkshauptmannschaft (BH)
- Maximal 4 Betreuungskinder (leibliche Kinder, Stief-/Adoptivkinder und Pflegekinder)
- Krisenpflege kurzfristig bis zu 6 Monate